Hotel Luis GmbH - AGB
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern im Hotel Luis, Landshuterstraße 24, 93047 Regensburg sowie im Hotel Luis Stadl in der Wöhrdstraße 33, in 9359 Regensburg (beide im Folgenden Hotel Luis genannt) zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen seitens der Hotelbetreiber (Hotel Luis GmbH).
2. Die Unter- oder Weitervermietung des/ der überlassenen Hotelzimmer sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken wird nicht gestattet.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Hotel Luis GmbH (im Folgenden Betreiber des Hotel Luis genannt) zustande. Den Betreibern des Hotel Luis steht es frei, die Hotelzimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind die Betreiber des Hotel Luis und der Kunde.
Hat ein Dritter für den Kunden gebucht, haftet er dem Hotel Luis gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotel Luis- Aufnahmevertrag, sofern dem Hotel Luis eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel Luis verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotel Luis beruhen.
4. Der Kunde ist verpflichtet dem Hotel Luis vor Anreise Name, Adresse, Telefonnummer(n) E-Mail Adresse(n) und ggf. Name und Sitz der Firma mitzuteilen. Eine gewünschte Buchung ohne diese Daten wird vom Hotel als nichtig angesehen. Ein Vertrag kommt nicht zustande.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Die Betreiber des Hotel Luis sind verpflichtet, das vom Kunden gebuchte Hotelzimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch, für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotel Luis an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel Luis allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, anheben.
4. Die Preise können vom Hotel Luis ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Leistung des Hotel Luis oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel Luis dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotel Luis ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu begleichen. Das Hotel Luis ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel Luis berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel Luis bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel Luis ist berechtigt, bei Vertragsschluss, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen, eine Vorauszahlung von 50 % oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotel Luis aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotel Luis.
1.Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel Luis geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotel Luis.
Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotel Luis zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht
2. Sofern zwischen dem Hotel Luis und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotel Luis auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel Luis ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenem Zimmer/Leistungen des Hotel Luis, hat das Hotel Luis die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Zimmers sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel Luis steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt des Hotel Luis
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel Luis in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Hotel Luis-Zimmer oder Leistungen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel Luis gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel Luis ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel Luis berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel Luis nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- das Hotel Luis begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme des Hotel Luis den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich
des Hotel Luis zuzurechnen ist;
- ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotel Luis entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Das gebuchte Hotelzimmer steht dem Kunden zur zuvor schriftlich vereinbarten Zeit, spätestens jedoch ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
2. Am vereinbarten Abreisetag ist das Hotel Luis spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Hotel Luis für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel Luis kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. Das Hotel Luis darf ausschließlich zu Wohn-und Übernachtungszwecken genutzt werden. Die Zweckentfremdung der Räume ist strengstens verboten, z.B. für Fotoshootings, Filmdrehs jedweder Art, Sexorgien oder sonstige Veranstaltungen. Bei Zuwiderhandlungen ist ein Betrag in Höhe von € 5000,00 sofort fällig. Der Buchende hat mit einer Anzeige zu rechnen. Des Weiteren hat der Gast etwaige, aus diesem Sachverhalt entstehenden wirtschaftliche Folgeschäden zu tragen. Das Recht auf Beherbergung im Hotel Luis ist somit verwirkt und der Vertrag nichtig.
VII Haftung des Hotel Luis
1. Das Hotel Luis haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel Luis die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Des Weiteren ausgenommen: Sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotel Luis beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotel Luis beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotel Luis steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotel Luis auftreten, wird das Hotel Luis bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden – in jedem Fall vor Abreise - bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Im Übrigen ist die Haftung des Hotel Luis im nicht leistungstypischen Bereich auf Leistungsmängel beschränkt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotel Luis beruhen. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen zugesicherter Eigenschaften und Verschuldens bei Vertragsabschluss.
VIII Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für das Hotel Luis sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotel Luis in der Landshuterstraße 24, 93047 Regensburg. Erfüllungs- und Zahlungsort für Übernachtungen und Buchungen im Hotel Luis Stadl ist die Wöhrdstraße 33, 9359 Regensburg.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotel Luis.
Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotel Luis.
Gerichtsstand der Hotel Luis GmbH ist das Amtsgericht Regensburg. HRB Nr.:7659
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotel Luis Aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.